Die vom Freistaat Thüringen geförderten Lehrgänge zur Qualifizierung von schweißtechnischem Personal werden durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus kofinanziert.
Am ifw Jena werden Schweißerlehrgänge zu allen gängigen Schweißverfahren gefördert. Dazu gehören:
Durch die Förderung fallen für die Teilnahme an den Lehrgängen keine Gebühren an; Arbeitgeber leisten ihren Anteil für die Teilnahme ihrer Angstellten durch bezahlte Freistellung für die Weiterbildung während der regulären Arbeitszeit. Teilnehmen können Selbstständige und Beschäftigte in Thüringer Unternehmen. Auch die Teilnahme von Angestellten in Kurzarbeit werden gefördert.Solo-Selbstständige und Lehrlinge sind nicht förderfähig.
Seit 1. April 2024 ist die Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit in Kraft getreten. Mit der Beschäftigtenqualifizierung eröffnet die Qualifizierungsoffensive neue Möglichkeiten zur Förderung von Weiterbildungen für Angestellte in Unternehmen. Unabhängig von Unternehmensgröße und Alter der Teilnehmenden können Bildungsgutscheine vergeben werden, um Beschäftigte weiterzubilden und auf die Anwendung neuer Technologien vorzubereiten.
Abhängig von der Unternehmensgröße werden Lehrgangskosten für Beschäftigte mit bis zu 100 % bezuschusst. Zusätzlich können bis zu 75 % des Arbeitsentgelts für die Zeit, in denen die Beschäftigten durch die Weiterbildung nicht im Betrieb arbeiten konnten, bezuschusst werden.
Seit 2024 kann auch die Ausbildung zum Internationalen Schweißfachmann gefördert werden.
Die Weiterbildung muss mindestens vier Wochen (über 120 Unterrichtseinheiten) dauern und der Berufsabschluss muss mindestens vier Jahre zurück liegen.
Gefördert werden Ausbildung und Schweißerprüfung in allen angebotenen Verfahren.
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter vergibt Bildungsgutscheine zur finanziellen Förderung von Weiterbildungen. Damit werden Teilnahmegebühren, Reisekosten und andere Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen übernommen.
Berechtigt für einen Bildungsgutschein sind Arbeitslose, Berufsrückkehrer oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen eine Arbeitslosigkeit droht, wie etwa bei Kurzarbeit oder befristeten Arbeitsverträgen.
Die Agentur für Arbeit oder bei Bürgergeld-Empfängern das Jobcenter in Ihrer Region entscheidet nach einem Beratungsgespräch über die Vergabe von Bildungsgutscheinen.
Seit 2024 kann auch die Ausbildung zum Internationalen Schweißfachmann gefördert werden.
Informationen zu Bildungsgutscheinen bei der Agentur für Arbeit
Weiterqualifizierung ist ein wichtiger Baustein bei der Sicherung von Fachkräften und der Sicherung der eigenen beruflichen Zukunft. Für Ihre persönliche Weiterbildung und die Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen verschiedene staatliche Förderprogramme zur Verfügung.
Die Förderung von Aus- und Weiterbildung ermöglicht es Teilnehmenden, leicht an unseren Qualifizierungs-Angeboten teilzunehmen und ihre beruflichen Ziele als Schweißerinnen oder Schweißer zu verfolgen. Abhängig von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren beruflichen Zielen können Sie Zuschüsse aus Förderprogrammen beantragen.
Bei Fragen zur Beantragung und zur Auswahl der richtigen Förderung für Sie können Sie sich gern direkt an uns wenden. Wir beraten Sie gern.
Andreas Lüderitz, B. Eng., SFI (IWE) +49 3641 204-145 E-Mail schreiben